Ist der "Soli" verfassungskonform?

In einem Musterverfahren überprüft der Bundesfinanzhof in München die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Der Soli gilt seit 2020 nur noch für "Besserverdienende". Die Kläger, ein Ehepaar, müssen ihn zahlen und finden, das sei verfassungswidrig. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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