In einem Musterverfahren überprüft der Bundesfinanzhof in München die
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Der Soli gilt seit 2020
nur noch für "Besserverdienende". Die Kläger, ein Ehepaar, müssen ihn zahlen und
finden, das sei verfassungswidrig. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Kommentare
Kommentar veröffentlichen