In diesen Produkten ...

... stecken schon heute Insekten. So berichtet es "T-Online": Pulver aus der Hausgrille und Larven des Getreideschimmelkäfers in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form könnten in folgenden Produkten stecken:

  • Brot und Brötchen
  • Keksen
  • Teigwaren (Nudeln)
  • Suppen, Suppenkonzentraten und -pulver
  • Pizza
  • Verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen
  • Molkenpulver
  • Fleischanalogen
  • Fleischzubereitungen
  • Snacks außer Chips
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnissen
  • Nüssen und Ölsaaten
  • Nahrungsergänzungsmittel (Getreideschimmelkäfer-Larven in Pulverform)

Müssen die Produkte mit Insekten speziell gekennzeichnet werden?

Ja und nein. Hersteller müssen auf dem Etikett keinen gesonderten Hinweis geben, dass sich in ihren Produkten Bestandteile aus Insekten befinden. Allerdings müssen die entsprechenden Bezeichnungen auf der Zutatenliste angegeben werden – auf Latein und Deutsch:

  • Hausgrille: "Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)"
  • Getreideschimmelkäfer: "Gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)" oder "getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)". - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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