Gericht: Lützerath darf geräumt werden
In einer Eilentscheidung vom 09.01.23 hat das OVG Münster eine Klage abgelehnt, den Räumungsbeschluss des Landkreises Heinsberg aufzuheben. Das Gericht wies die Klage ab und gab der ersten Instanz, dem Verwaltunsggericht Aachen, recht. Nun macht sich formal jeder strafbar, der das Gelände nicht verlässt. Bemerkenswert sind die letzten Passagen im Entscheid des OVG: "Die sich in Lützerath aufhaltenden Personen können sich außerdem nicht
auf einen Rechtfertigungsgrund des "zivilen Ungehorsams" berufen. Das
staatliche Gewaltmonopol als Grundpfeiler moderner Staatlichkeit ist
einer Relativierung durch jegliche Formen des zivilen Ungehorsams
grundsätzlich nicht zugänglich. Zur Beendigung des Rechtsverstoßes
durfte der Platzverweis angeordnet werden; die zulässige Dauer eines
Platzverweises nach dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz
("vorübergehend") ist von der im Einzelfall konkret in Rede stehenden
Gefahr abhängig." - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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