101 Urlaubstage hatte eine Steuerfachangestellte aus NRW über
viele Jahre angesammelt. "Längst verjährt", sagt ihr Arbeitgeber. Doch
tatsächlich hat sie den Anspruch auch nach mehr als zehn Jahren nicht
verloren - das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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