Schweiz: Vorerst kein "drittes" Geschlecht
Obligatorische Volksabstimmung nötig
Der Bundesrat anerkennt zwar, dass die binäre, auf Mann und Frau basierende Rechtsordnung für Personen, die sich nicht einem der beiden herkömmlichen Geschlechter zuordnen können oder wollen, zu Schwierigkeiten führen kann. Doch andere Argumente wiegen aus seiner Sicht schwerer. So ist er davon überzeugt, dass das Mann-Frau-Konzept in der Bevölkerung und im Alltag nach wie vor fest verankert ist und dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht. Das Recht solle nicht vorspuren, sondern nachvollziehen, was bereits anerkannt sei – und an diesem Punkt ist die Schweiz laut Auffassung des Bundesrats noch nicht.
Hinzu
kommt, dass die Einführung des dritten Geschlechts mit weitreichenden
Konsequenzen verbunden wäre und zahlreiche rechtliche Anpassungen
erfordern würde. Laut Bundesrat müsste zwingend die Bundesverfassung
geändert werden, um zu entscheiden, ob Drittgeschlechtliche
Militärdienst leisten müssten oder nicht; dies würde eine obligatorische
Volksabstimmung mit Volk und Ständen erfordern. Auch bei den
Sozialversicherungen, die zum Teil am Geschlecht anknüpfen – Beispiel
Witwenrente –, wären Anpassungen nötig. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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