Schweiz: Vorerst kein "drittes" Geschlecht

Die NZZ berichtet darüber: Der Schweizer Bundesrat sieht derzeit keinen Anlass, aus dem Mann-Frau-Schema auszubrechen, wie er am Mittwoch mitteilte. Er hat im Auftrag des Parlaments eine Auslegeordnung zum dritten Geschlecht vorgenommen und spricht sich überraschend klar und deutlich gegen dessen Einführung aus. 

Obligatorische Volksabstimmung nötig

Der Bundesrat anerkennt zwar, dass die binäre, auf Mann und Frau basierende Rechtsordnung für Personen, die sich nicht einem der beiden herkömmlichen Geschlechter zuordnen können oder wollen, zu Schwierigkeiten führen kann. Doch andere Argumente wiegen aus seiner Sicht schwerer. So ist er davon überzeugt, dass das Mann-Frau-Konzept in der Bevölkerung und im Alltag nach wie vor fest verankert ist und dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht. Das Recht solle nicht vorspuren, sondern nachvollziehen, was bereits anerkannt sei – und an diesem Punkt ist die Schweiz laut Auffassung des Bundesrats noch nicht.

Hinzu kommt, dass die Einführung des dritten Geschlechts mit weitreichenden Konsequenzen verbunden wäre und zahlreiche rechtliche Anpassungen erfordern würde. Laut Bundesrat müsste zwingend die Bundesverfassung geändert werden, um zu entscheiden, ob Drittgeschlechtliche Militärdienst leisten müssten oder nicht; dies würde eine obligatorische Volksabstimmung mit Volk und Ständen erfordern. Auch bei den Sozialversicherungen, die zum Teil am Geschlecht anknüpfen – Beispiel Witwenrente –, wären Anpassungen nötig. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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