Geplanter Ostsee-Tunnel darf gebaut werden

Eine Klage von Umweltschützern gegen den Bau der Fehmarnbeltquerung ist abgewiesen worden. Der Verkehrsminister zeigt sich zufrieden, der NABU enttäuscht. Erfolg für alle Befürworter des geplanten Ostsee-Tunnels: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch weitere Klagen von Umweltschützern abgewiesen. Diese waren vor Gericht gezogen, weil das Amt für Planfeststellung von dem Verbot befreit hatte, für den Tunnel-Bau Riffe zu zerstören. Nach Ansicht der Richter war diese Entscheidung aber so in Ordnung - wegen der "herausragenden Bedeutung der festen Fehmarnbeltquerung für die Anbindung Skandinaviens an das transkontinentale Verkehrsnetz". Auch muss das Land Schleswig-Holstein nicht mehr Ausgleichsfläche für die zerstörten Riffe bereitstellen als angekündigt - das hatte der Naturschutzbund (NABU) gefordert. 17,5 Hektar sind laut Richterspruch ausreichend, so ein Bericht des NDR. 

17,6 km lang

Der Fehmarnbelttunnel ist ein in Bau befindlicher, 17,6 Kilometer langer Straßen- und Eisenbahntunnel unter der Ostsee zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland zur Querung des Fehmarnbelts als Teil der sogenannten Vogelfluglinie (s. Foto: gelbe Linie) einer direkten Bahn- und Straßenverbindung zwischen den Großräumen Kopenhagen und Hamburg, nach Wiki. - Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto: NASA

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