Geplanter Ostsee-Tunnel darf gebaut werden
Eine Klage von
Umweltschützern gegen den Bau der Fehmarnbeltquerung ist abgewiesen
worden. Der Verkehrsminister zeigt sich zufrieden, der NABU enttäuscht. Erfolg für alle Befürworter des geplanten Ostsee-Tunnels: Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch weitere Klagen von
Umweltschützern abgewiesen. Diese waren vor Gericht gezogen, weil das
Amt für Planfeststellung von dem Verbot befreit hatte, für den
Tunnel-Bau Riffe zu zerstören. Nach Ansicht der Richter war diese Entscheidung aber so in Ordnung -
wegen der "herausragenden Bedeutung der festen Fehmarnbeltquerung für
die Anbindung Skandinaviens an das transkontinentale Verkehrsnetz". Auch
muss das Land Schleswig-Holstein nicht mehr Ausgleichsfläche für die
zerstörten Riffe bereitstellen als angekündigt - das hatte der
Naturschutzbund (NABU) gefordert. 17,5 Hektar sind laut Richterspruch
ausreichend, so ein Bericht des NDR.
17,6 km lang
Der Fehmarnbelttunnel ist ein in Bau befindlicher, 17,6 Kilometer langer Straßen- und Eisenbahntunnel unter der Ostsee zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland zur Querung des Fehmarnbelts als Teil der sogenannten Vogelfluglinie (s. Foto: gelbe Linie) einer direkten Bahn- und Straßenverbindung zwischen den Großräumen Kopenhagen und Hamburg, nach Wiki. - Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto: NASA
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