Die vollständige Wiederholung der Wahlen...
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Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen
landet nun doch vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie ein
Gerichtssprecher dem rbb bestätigte, ging dort im Lauf des Freitags eine
Verfassungsbeschwerde in Form eines Eilantrages ein. Insgesamt 43 Beschwerdeführende wenden sich damit gegen das Urteil
des Berliner Verfassungsgerichtshofs, der die Wahlen vom 26. September
2021 wegen einer Vielzahl von schweren Fehlern für ungültig erklärt und
deshalb eine komplette Wiederholung der Wahl angeordnet hatte. Als
Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft,
hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.
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