Die vollständige Wiederholung der Wahlen...

...zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen landet nun doch vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie ein Gerichtssprecher dem rbb bestätigte, ging dort im Lauf des Freitags eine Verfassungsbeschwerde in Form eines Eilantrages ein. Insgesamt 43 Beschwerdeführende wenden sich damit gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs, der die Wahlen vom 26. September 2021 wegen einer Vielzahl von schweren Fehlern für ungültig erklärt und deshalb eine komplette Wiederholung der Wahl angeordnet hatte. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.

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