Energiepauschale: Jeder einzelne Rentner erhält 300 Euro!
Nach
Angaben des Bundessozialministeriums bekommen jetzt alle die
Energiepauschale, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine
gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder
auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem
Soldatenversorgungsgesetz haben. Anspruch besteht demnach nur bei einem
Wohnsitz im Inland. Die Zahlung erfolgt laut Ministerium automatisch,
Anträge dafür sind nicht nötig. Jeder
Rentner und jede Rentnerin hat Anspruch auf die Einmalzahlung der
Energiepauschale in Höhe von 300 Euro aus dem dritten Entlastungspaket.
Das bedeutet: Ehepaare erhalten insgesamt 600 Euro.- Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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