Energiepauschale: Jeder einzelne Rentner erhält 300 Euro!

Nach Angaben des Bundessozialministeriums bekommen jetzt alle die Energiepauschale, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Anspruch besteht demnach nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Zahlung erfolgt laut Ministerium automatisch, Anträge dafür sind nicht nötig. Jeder Rentner und jede Rentnerin hat Anspruch auf die Einmalzahlung der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro aus dem dritten Entlastungspaket. Das bedeutet: Ehepaare erhalten insgesamt 600 Euro.- Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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