Wegen "Nötigung" kommt jetzt die Anklage
Medien in Bayern berichten: Vor gut einem Jahr seilten sich zumeist junge Menschen - von den Mainstreammedien verharmlosend "Klimaaktivisten" genannt - an der A96 bei München
ab und legten den Verkehr lahm. Jetzt hat das Ganze ein juristisches
Nachspiel. Basis ist der „Verdacht der Nötigung in 1296 Fällen“, wie eine Sprecherin am Mittwoch sagte. Die Anklage wurde von der Staatsanwaltschaft München II zum Amtsgericht
Fürstenfeldbruck, Schöffengericht erhoben. Das lässt gewisse
Rückschlüsse auf die Erwartungen der Staatsanwaltschaft zu. Bei einer
Anklage zum Strafrichter liegt der Strafrahmen bei maximal zwei Jahren,
beim Schöffengericht sind bis zu vier Jahre möglich. Bewährung gibt es nur, wenn die Strafe bis zu zwei Jahren ausgesprochen wird. Die Gerichte bei uns sind unabhängig. Aber Strafen sollen ja abschrecken! - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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