Sozialhilfe-Mißbrauch von Ukrainern in der Schweiz
«Wir haben in einigen Fällen Missbräuche festgestellt», bestätigt Marcel
Suter, der die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden
präsidiert. Personen aus der Ukraine hätten Sozialleistungen bezogen,
obwohl sie schon wieder in ihrer Heimat oder in einem anderen
europäischen Staat gewesen seien. Ukrainer benötigen für den
Schengenraum kein Visum. Sie können ohne Bewilligung ins Ausland reisen.
Es sei auch zum Bezug von Sozialhilfe gekommen, ohne dass diese
wirklich benötigt worden sei, sagt Suter. Zudem habe es Fälle von
gefälschten Reisepapieren und fingierten Mietverträgen gegeben. «Einige
Personen lebten nicht da, wo sie angaben zu leben.»
Es habe Personen gegeben, die mit gefälschten Ausweisen versucht hätten,
den Status S zu erhalten, sagte Christine Schraner Burgener, die
Staatssekretärin für Migration, letzte Woche vor den Medien. Noch keinen
Überblick hat der Bund über Personen, die bereits in anderen
europäischen Ländern einen Schutzstatus erhalten haben, aber auch in der
Schweiz einen Antrag gestellt haben. Bis anhin fehlen im Schengenraum
einheitliche Regeln für die Registrierung der Ukrainer. - Quelle: NZZ vom 27.05.2022. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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