Sozialhilfe-Mißbrauch von Ukrainern in der Schweiz

 «Wir haben in einigen Fällen Missbräuche festgestellt», bestätigt Marcel Suter, der die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden präsidiert. Personen aus der Ukraine hätten Sozialleistungen bezogen, obwohl sie schon wieder in ihrer Heimat oder in einem anderen europäischen Staat gewesen seien. Ukrainer benötigen für den Schengenraum kein Visum. Sie können ohne Bewilligung ins Ausland reisen. Es sei auch zum Bezug von Sozialhilfe gekommen, ohne dass diese wirklich benötigt worden sei, sagt Suter. Zudem habe es Fälle von gefälschten Reisepapieren und fingierten Mietverträgen gegeben. «Einige Personen lebten nicht da, wo sie angaben zu leben.»

Es habe Personen gegeben, die mit gefälschten Ausweisen versucht hätten, den Status S zu erhalten, sagte Christine Schraner Burgener, die Staatssekretärin für Migration, letzte Woche vor den Medien. Noch keinen Überblick hat der Bund über Personen, die bereits in anderen europäischen Ländern einen Schutzstatus erhalten haben, aber auch in der Schweiz einen Antrag gestellt haben. Bis anhin fehlen im Schengenraum einheitliche Regeln für die Registrierung der Ukrainer. - Quelle: NZZ vom 27.05.2022. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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