Kritik an Ebay legal

"Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung." (Az.: VIII ZR 319/20). In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Als Bewertung schrieb er nach Erhalt der Produkte im Bewertungsprofil: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!" - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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