Kritik an Ebay legal
"Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine
Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung." (Az.: VIII ZR
319/20). In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus
Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro
waren 4,90 Euro Versandkosten. Als Bewertung schrieb er nach Erhalt der
Produkte im Bewertungsprofil: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!" - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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