Der Berliner Verfassungsgerichtshof..

...will am 28. September öffentlich über die Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom vergangenen Jahr verhandeln. Die neun Richterinnen und Richter wollen sich dabei zunächst mit vier von insgesamt 35 eingereichten Einsprüchen befassen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Dabei handelt es sich demnach um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der AfD und von Die Partei. Diese Verfahren seien geeignet, "alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken", hieß es. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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