Der Berliner Verfassungsgerichtshof..
...will am 28. September öffentlich
über die Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus
und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom vergangenen Jahr
verhandeln. Die neun Richterinnen und Richter wollen sich dabei zunächst
mit vier von insgesamt 35 eingereichten Einsprüchen befassen, wie das
Gericht am Freitag mitteilte. Dabei handelt es sich demnach um die Beschwerden der
Landeswahlleitung, der Senatsinnenverwaltung sowie der AfD und von Die
Partei. Diese Verfahren seien geeignet, "alle relevanten Fragen im
Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen abzudecken", hieß es. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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