Ausreise verhindert
Am Dienstagvormittag gegen 10:30 Uhr wollte eine 46-jährige deutsche
Staatsangehörige von Hamburg nach London Stansted fliegen. Sie stellte
sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an und wurde von den
Beamten der Bundespolizei überprüft. Diese stellten im Fahndungssystem
fest, dass die Frau per Haftbefehl gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft
Verden hatte sie Anfang September 2022 wegen zweifachen Betruges zur
Festnahme ausgeschrieben. Sie hatte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen
zu jeweils 30 Euro zu entrichten. Alternativ hätte sie für 20 Tage ins
Gefängnis gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 88 Euro
sowie 299 Euro als Einziehung bzw. Verfall. Die Frau konnte die
geforderte Gesamtsumme in Höhe von 987 Euro zunächst nicht begleichen.
Jedoch erklärte sich die mitgereiste Tochter bereit, ihrer Mutter zu
helfen und zahlte. Anschließend konnten beide weiterreisen. - Quelle: Bundespolizei, Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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