Der frühere Bundeskanzler (SPD) verklagt den Bundestag...
...auf Wiederherstellung seiner im Mai
entzogenen Sonderrechte - so berichtet es DIE WELT. Schröder verlangt, dass ihm wieder ein
Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein
Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am
Freitag mitteilte. Er
hat in Schröders Auftrag eine entsprechende Klage beim Berliner
Verwaltungsgericht eingereicht. Der Beschluss des
Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung
seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu
stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden
Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde „behauptet, Herr
Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. „nachwirkenden
Dienstpflichten“ nicht mehr wahr“. Es werde „aber nicht festgelegt, was
„nachwirkende Dienstpflichten“ überhaupt sind. Warum die Maßnahme des Ausschusses erfolgt ist, ist doch klar. Schröders Interaktionen mit Putin waren und sind den Abgeordneten ein Dorn im Auge. - Quelle: DIE WELT, Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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