Der frühere Bundeskanzler (SPD) verklagt den Bundestag...

...auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte - so berichtet es DIE WELT. Schröder verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte. Er hat in Schröders Auftrag eine entsprechende Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde „behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahr“. Es werde „aber nicht festgelegt, was „nachwirkende Dienstpflichten“ überhaupt sind. Warum die Maßnahme des Ausschusses erfolgt ist, ist doch klar. Schröders Interaktionen mit Putin waren und sind den Abgeordneten ein Dorn im Auge. - Quelle: DIE WELT, Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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