Deutschlands Grenzen: Löchrig...
Insgesamt drei zur Festnahme...
ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Mittwoch (06.07.2022) fest.
Als erstes stellten die Beamten am Nachmittag einen kosovarischen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Ausreise eines Fluges nach Pristina/Kosovo befand. Hierbei wurde festgestellt, dass nach dem 51-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte gegen den im August 2019 Verurteilten einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro konnte jedoch von dem in Emsdetten lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von sechs Tagen abgewendet werden. Im Anschluss trat er seinen Flug in den Kosovo an.
Etwa anderthalb Stunden später wurde eine weibliche kosovarische Staatsangehörige kontrolliert, die sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo vorstellte. Bei dieser stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz gleich zwei Haftbefehle gegen die 42-Jährigen ausgestellt hatte. Der erste Haftbefehl, von Juni dieses Jahres, wurde wegen des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs ausgestellt. Der zweite Haftbefehl, ebenfalls von Juni dieses Jahres, wegen Diebstahls. Wegen beider Delikte wurde die Dame in den Jahren 2019 und 2020 rechtskräftig verurteilt. Da die in Edingen-Eller (Rheinland-Pfalz) lebende Frau die Geldstrafe in Gesamthöhe von 3.300 Euro vor Ort nicht begleichen konnte, wurde sie durch die Bundespolizei den zuständigen Justizbehörden überstellt.
Zuletzt
wurde am Mittwochabend ein 61-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur
Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kayseri/Türkei bei den
Bundespolizeibeamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt,
dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Dezember des letzten Jahres
einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das
Ordnungswidrigkeitengesetz verfügt hatte.
Doch der in Lübbecke lebende Mann konnte seine Reise fortführen, da er
die Geldbuße in Höhe von 70 Euro vor Ort bei der Bundespolizei
begleichen und so die Erzwingungshaft Höhe von zwei Tagen abwenden
konnte. - Quelle: Bundespolizei, Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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