Steuern hinterziehen lohnt sich nicht!

Die Bundespolizei berichtet: Am frühen Mittwochmorgen (8. Juni 2022) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Bietingen/Thayngen eine per Haftbefehl gesuchte Steuerhinterzieherin festgestellt.

Bei der Einreise nach Deutschland wurde die deutsche Staatsangehörige von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Zum Vorschein kam ein nationaler Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Bereits im Juli vergangenen Jahres wurde die 58-Jährige vom Amtsgericht Nürnberg rechtskräftig zu einer fünfstelligen Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Da ihr aktueller Aufenthaltsort nicht bekannt war und sie die geforderte Zahlung bislang nicht beglichen hatte, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben.

Nach Eröffnung des Haftbefehls konnte die Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlen, weshalb sie nun für eine 125-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt eingewiesen wurde. -  Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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