Steuern hinterziehen lohnt sich nicht!
Bei der Einreise nach Deutschland wurde die deutsche Staatsangehörige von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Zum Vorschein kam ein nationaler Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Bereits im Juli vergangenen Jahres wurde die 58-Jährige vom Amtsgericht Nürnberg rechtskräftig zu einer fünfstelligen Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Da ihr aktueller Aufenthaltsort nicht bekannt war und sie die geforderte Zahlung bislang nicht beglichen hatte, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben.
Nach Eröffnung des Haftbefehls konnte die
Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlen, weshalb sie nun für eine
125-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt
eingewiesen wurde. - Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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