BVG rüffelt Merkel
Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin mit ihren Äußerungen zur
Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 Rechte der AfD
verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe fest.
Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien
verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter mit einem am
Mittwoch verkündetem Urteil. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.). Kanzlerin Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag
nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem
südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine „Vorbemerkung“ „aus
innenpolitischen Gründen“ vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden", sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Die Frage bleibt, warum sich das Gericht fast zwei Jahre Zeit gelassen hat, diesen Entscheid zu treffen. Wollte man einer amtierenden Bundeskanzlerin eine Blamage ersparen? Wahrscheinlich! - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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