Zum weiteren Ausbau der Windkraft in Bayern...
...hat die CSU-Fraktion in
ihrer heutigen Fraktionssitzung beschlossen, an der 10H-Regelung
grundsätzlich festzuhalten, um so Mitbestimmung der Bürger weiter zu
ermöglichen - aber auch substanzielle Ausnahmen zuzulassen.
Hierbei können nach Vorstellung der Fraktion Mindestabstände zur Wohnbebauung auf 1000 Metern reduziert werden, etwa bei:
- Vorranggebieten
- Repowering
- Staats-, Körperschafts- und Privatwäldern sowie im Bundesforst
- Vorbelasteten Flächen, z.B. Bundesautobahnen, vier- oder mehrstreifigen Bundesstraßen und Haupteisenbahnstrecken
- Industriellen Nebenanlagen
- Truppenübungsplätzen
Zudem sollen regionale Planungsverbände in der Landesplanung
verpflichtet werden, innerhalb von 2 Jahren ausreichende Flächen an
Vorranggebieten für Windenergieanlagen auszuweisen, wodurch auch die
Kommunen beteiligt sind. - Quelle: CSU-Fraktion, Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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