Zum weiteren Ausbau der Windkraft in Bayern...

...hat die CSU-Fraktion in ihrer heutigen Fraktionssitzung beschlossen, an der 10H-Regelung grundsätzlich festzuhalten, um so Mitbestimmung der Bürger weiter zu ermöglichen - aber auch substanzielle Ausnahmen zuzulassen.

Hierbei können nach Vorstellung der Fraktion Mindestabstände zur Wohnbebauung auf 1000 Metern reduziert werden, etwa bei:

  • Vorranggebieten
  • Repowering
  • Staats-, Körperschafts- und Privatwäldern sowie im Bundesforst
  • Vorbelasteten Flächen, z.B. Bundesautobahnen, vier- oder mehrstreifigen Bundesstraßen und Haupteisenbahnstrecken
  • Industriellen Nebenanlagen
  • Truppenübungsplätzen

Zudem sollen regionale Planungsverbände in der Landesplanung verpflichtet werden, innerhalb von 2 Jahren ausreichende Flächen an Vorranggebieten für Windenergieanlagen auszuweisen, wodurch auch die Kommunen beteiligt sind. - Quelle: CSU-Fraktion,  Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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