Freistaat Bayern: Die .....
...Verfassung wird 75 Jahre alt. Sie gilt immer noch als fortschrittliche Verfassung, zumal wegen der großzügigen Auslegung des Betretens der Natur. Im entsprechenden Artikel heißt es: "Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur,
insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der
Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem
Umfang ist jedermann gestattet." Also ist das Sammeln von Pilzen und Beeren von der Verfassung gedeckt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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