Böllerverbot in ganz Deutschland

Der Verkauf von Böllern ist in allen Bundesländern - wie schon im Vorjahr - untersagt worden. Öffentliche Feuerwerk- oder Lichtshows gibt es ebenfalls in diesem Jahr nicht. Das Abbrennen von Pyrotechnik aller Art ist auf "publikumsträchtigen" Plätzen und Straßen verboten. Hier gilt wie bei Ansammlungen: Die Kommunen müssen selbst festlegen, in welchen Bereichen das Böllerverbot gilt. In Köln darf etwa rund um den Dom und den Hauptbahnhof kein Feuerwerk gezündet werden, in der Landeshauptstadt Düsseldorf gilt das Verbot in der gesamten Altstadt. Auf privatem Gelände dürfen lediglich Reste
aus den Vorjahren abgefeuert werden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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