Böllerverbot in ganz Deutschland
Der Verkauf von Böllern ist in allen Bundesländern - wie schon im Vorjahr - untersagt worden. Öffentliche
Feuerwerk- oder Lichtshows gibt es ebenfalls in diesem Jahr nicht. Das
Abbrennen von Pyrotechnik aller Art ist auf "publikumsträchtigen" Plätzen
und Straßen verboten. Hier gilt wie bei Ansammlungen: Die Kommunen
müssen selbst festlegen, in welchen Bereichen das Böllerverbot gilt. In
Köln darf etwa rund um den Dom und den Hauptbahnhof kein Feuerwerk
gezündet werden, in der Landeshauptstadt Düsseldorf gilt das Verbot in
der gesamten Altstadt. Auf privatem Gelände dürfen lediglich Reste
aus den Vorjahren abgefeuert werden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
aus den Vorjahren abgefeuert werden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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