Ab 2022: Änderungen im Handel

Zu den Änderungen, die für die Kunden von Discountern von Bedeutung sind, gehört: Ab dem 01.01.2022 wird das Pfandsystem erweitert. Dann unterliegen auch Einwegflaschen aus Kunststoff grundsätzlich der Pfandpflicht. Getränkedosen werden ebenfalls pfandpflichtig und Wein und Spirituosen ebenfalls. Für Verpackungen mit Milchgetränken soll die Pfandpflicht erst zum 1. Januar 2024 ausgeweitet werden, so heißt es im Paragraf 31 des Verpackungsgesetzes. Eine weitere Änderung gilt für Einkaufstüten. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen in deutschen Supermärkten keine Einkaufstüten aus Plastik mehr verkauft oder angeboten werden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


 

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