Was ist erlaubt im Flieger mitzunehmen?
Um sicher auf Flugreisen zu gehen, zeigt die Bundespolizeidirektion Hannover auf, bei welchen Gegenständen es zu Problemen beim Sicherheitscheck kommen kann. Auf das Handgepäck bezogen gehören neben Wunderkerzen vor allem sogenannte Pfeffersprays, Messer mit einer Klingenlänge über 6mm, Spraydosen mit einem Fassungsvermögen über 100 ml und große Scheren dazu. Ebenfalls sind Werkzeuge, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können oder die die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden, verboten. Hierzu zählen Bohrmaschinen und Bohrer (einschließlich Akkubohrer), Brecheisen, Sägen, Schraubendreher und Meißel, mit einem Schaft über 6 cm Länge, Lötlampen, Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler. Zudem sind weder im Hand-, noch im Aufgabegepäck Dinge erlaubt, die auf der Verpackung ein "leicht entzündlich" stehen haben.
Feuerzeuge sind auch immer wieder ein Thema in den Sicherheitskontrollstellen. Pro Person darf ein Feuerzeug am Mann oder der Frau mitgeführt werden. Im Handgepäck oder Koffer haben Feuerzeuge auch nichts zu suchen.
Im Handgepäck transportierte Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht größer als 100 ml sein. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen (zum Beispiel einem herkömmlichen Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss) aufbewahrt werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Bitte bedenken Sie: Jede Person darf nur einen Beutel mit ins Flugzeug nehmen.
Thomas
Gerbert, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover dazu:
"Schon beim Packen von Handgepäck und Aufgabekoffern kann jeder Reisende
darauf achten, dass er zügig durch die Sicherheitskontrolle kommt". - Quelle: Bundespolizei, Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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