Karnevalauftakt: Am 11.11. gilt 3-G-Regel

Wegen zu erwartenden großen Zahl an Karnevalisten wird die Stadt Köln den Zugang zu Teilen der Altstadt und des Kwartier Latäng mittels Allgemeinverfügung beschränken. Am 11. November 2021 erhalten dann – Stand heute – nur noch Personen mit einem sogenannten 3-G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) Zugang zu diesen Bereichen. Zugang hat man an bestimmten Stellen. Nicht-3-G-Karnevalisten werden abgewiesen, so die Stadt Köln in einer PR-Mitteilung von heute (01.10.2021). - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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