Leider!
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Erhöhung der Rundfunkzwangsgebühr genehmigt. Die ursprünglich geplante Anhebung zum Jahreswechsel hatte
das Land Sachsen-Anhalt blockiert. Dagegen waren die Staatsmedien (ARD, ZDF etc.) vor
das Bundesverfassungsgericht gezogen. - Schade: Hätte es eine Ablehnung gegeben, wären die staatlichen Medien (ARD, ZDF etc.) zum Sparen gezwungen gewesen. So streichen sie durch die Erhöhung 1,5 Mrd. Euro ein, um vor allem ihre aus dem Ruder gelaufenen Personalkosten zu decken, zzgl. Rücklagen für die immensen Pensionslasten zu bilden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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