Flutkatastrophe: Staatsanwaltschaft Koblenz...

...leitet Verfahren ein. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung der StA Koblenz vom 06.08.2021:

"Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 04.08.2021 Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe am 14./15.07.2021 im Ahrtal aufgenommen. Die polizeilichen Ermittlungen hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übernommen.

Am 14.07.2021 und in der Nacht zum 15.07.2021 kam es im Ahrtal zu einer Unwetterkatastrophe, die ihre Ursache in starken und langanhaltenden Regenfällen hatte. Hierdurch schwollen Zuflüsse der Ahr und diese selbst stark an. Es kam zu massiven Überschwemmungen. Durch die tragischen Ereignisse fanden - nach dem derzeitigen Stand - 141 Menschen den Tod, über 700 Menschen wurden verletzt.

In der rechtlichen Gesamtschau hat die Staatsanwaltschaft daher den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung ggf. im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - bejaht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich derzeit gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, weil dieser nach den Regelungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Das Verfahren richtet sich gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen hatte.

Die zu führenden Ermittlungen werden vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass mit schnellen Ergebnissen nicht zu rechnen ist." - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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