"Mietendeckel"...

 ...ist verfassungswidrig. Dies ist eine herbe Klatsche für Rot-Rot-Grün in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Entscheid vom Donnerstag (15.04.2021) den "Mietendeckel" mit staatlich festgelegten Miet-Obergrenzen für nichtig erklärt und dies damit begründet, das das Land in dieser Frage keine gesetzgeberische Kompetenz habe. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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