Bayern: Gericht kippt Verbot
Schlappe für die Staatsregierung in Bayern: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Mittwoch (31.03.2021) entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die täglich Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören. Das Gericht verwies explizit darauf, dass ja Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Buchläden offen haben dürfen; das Bedürfnis nach Schuhen stände dem in nichts nach, so die Richter. Gegen den Entscheid gibt es keine Rechtsmittel. - Text7Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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