Rundfunkgebühr: BVG...

...schmettert "Eilantrag" des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab. Das hätten sie sich anders vorgestellt, die Lobbyisten für die Erhöhung des Zwangsbeitrags von 86 Cent ab dem 01.1.2020. Die machten ganz lange Gesichter nach dem Entscheid, allen voran Tom Buhrow vom WDR. Der Kernsatz der Ablehnung des Gerichts in seinem Beschluss vom 22.12.2020:  "Die  Beschwerdeführer... haben nicht dargelegt, dass ihnen durch das Abwarten bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens schwere Nachteile... entstehen." - Mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat sich nicht einschüchtern lassen von der Behauptung des ÖRR, dass die Sender am Hungertuch nagen müssten, wenn es ab dem 01.01.2021 mit der Erhöhung der Zwangsgebühr nicht klappt. 

"Sehr gut!"

Im Netz hagelt es bissige Kommentare zum Urteil: "Bleibt der Äther ab 1.1.still?", "Eine gute Sache mal", "Sieg",  "sehr gut!" "Ein vorläufiges Weihnachtsgeschenk". - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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