Corona-Regeln für...

...Silvester 2020.: Es ist bundesweit verboten, sich zu versammeln. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr untersagt. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. In einigen Gemeinden und Städten gelten auch zum Jahreswechsel Ausgangssperren. In Bayern z. B. ist zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr früh der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor. Grundsätzlich Mund-Nasenschutz-Pflicht im ÖPNV und in manchen Kommunen auch in der Öffentlichkeit. Für die Gastronomie und den Einzelhandel gelten auch an Silvester bestimmte Regeln: Friseursalons, Kosmetikstudios und Massagepraxen bleiben geschlossen. Gastronomiebetriebe dürfen an Silvester und Neujahr nicht öffnen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr von zu Hause ist erlaubt. Theater und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Bei Übertretung der Regeln drohen empfindliche Geldstrafen. Fehlender Mund-Nasen-Schutz kostet  zwischen 50 und 250 Euro (BaWü). Eine private Veranstaltung mit zu vielen Teilnehmern: Zwischen 150 bis zu 400 Euro je Teilnehmer (Niedersachsen). - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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