An der Maklerprovision....


 

...muss sich ab dem 23.12.2020 auch der Verkäufer, der den Makler beauftragt hat, beteiligen. Bisher musste der Käufer einer Immobilie max. sieben Prozent der Kaufsumme an den Makler entrichten. Jetzt müssen sich Käufer und Verkäufer diese Provision teilen. Um zu verhindern, dass Makler und Verkäufer tricksen, sieht das neue Gesetz vor, dass der Käufer seinen Anteil erst dann an den Makler zahlt, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.  Kritiker an dem neuen Gesetz vermuten, dass der Provisionsanteil des Verkäufers einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird.  - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek




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