Touristen müssen in Bayern...

 

Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

...wegen des Corona-Teil-Lockdowns spätestens am Vormittag des 02.November 2020 Hotels u.a. Beherbergungsbetriebe (Pensionen, Ferienwohnungen etc.) verlassen. Zuvor hatten die Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ähnliche Maßnahmen angekündigt. - Das Foto zeigt das Hotel und Restaurant "Schmied von Kochel" in Kochel am See. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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