Gefunden im Netz: Gericht untersagt...

 ...rechtswidrigen "Faktencheck". In diesen Zeiten und in diesem Land gibt es Menschen, die bestimmen wollen, was sagbar ist und was nicht. Es gibt sogar spezielle Organisationen, die sich zum "Beruf" gemacht haben, "Fakten" zu "checken".  Dazu gehört "Correktiv - Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH", das auch öffentliche Mittel vereinnahmt. Deren Betreiber haben jetzt ein saftige Niederlage beim 6. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) kassiert. Hier geht es zur Bewertung des Urteils. - Quelle: "Meinungsfreiheit Im Netz". - Text: Dr. Ernst Hoplitschek  

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