"Kontaktverbot" in NRW....

Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
...tritt ab dem heutigen Montag (23.03.2020) in Kraft. Hier die wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie in NRW: Nicht mehr als zwei Personen dürfen sich in der Öffentlichkeit aufhalten. Frisörsalons, Nagelstudios, Tattoo-Shops, Massagesalons müssen schließen. Restaurants, Gaststätten, Imbissbuden, Mensen, Kantinen (ausgenommen sind Betriebskantinen) müssen ebenfalls schließen. Bei Nichteinhaltung der Maß nahmen drohen Geldstrafen bis zu 25.000 Euro bzw. Freiheitstrafen von bis zu fünf Jahren. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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