Ohne Kopftuch...

Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
...muss eine Rechtsreferendarin ihre praktische Ausbildung im Gerichtssaal ausüben, so hat es das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt entschieden. Geklagt hatte eine ein Frankfurt geborene Deutsch-Marokkanerin. Das Gericht begründete seinen Entscheid u.a. so: Das Verbot greife zwar in die Glaubensfreiheit der Klägerin ein, dies sei aber durch andere Verfassungsgüter gerechtfertigt - etwa die Verpflichtung des Staates zu religiöser Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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