Brötchen, Brezn etc.: Wie lange sonntags verkaufen?

Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Heute verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) einen interessanten Fall: Im Kern geht es darum, wie lange Bäckereien an Sonn- und Feiertagen ihre Waren verkaufen dürfen. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen. In Berlin sind es neun Stunden, in Bayern drei, in NRW fünf. Ausgang des Konflikts ist ein Entscheid eines Bäckers aus München: Er hatte über die zulässigen drei Stunden Brot, Semmeln und Brezen verkauft. Nun hat die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" dagegen geklagt. Das OLG hatte allerdings dem Bäcker recht gegeben. Nun muss der BGH entscheiden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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