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Foto © Dr. Ernst Hoplitschek |
Die wichtigste Änderung für den Bürger ist wohl die Verlängerung der Steuererklärung gegenüber dem geldgierigen Staat bzw. dessen Geldeintreiber, dem Finanzamt: Statt wie bisher ist es nicht mehr der 31.05., sondern der 31. Juli 2019. Wer Geld für einen Steuerberater übrige hat, hat sogar heuer Zeit bis zum 29.02.2020 Zeit. Wer Fristen nicht einhält, der muss einen "Verspätungszuschlag" in Höhe von 0,25 Prozent der Steuer zahlen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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