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Foto © Dr. Ernst Hoplitschek |
Der BUND hat in Sachen Hambacher Forst vor dem Verwaltungsgericht Köln gestern eine Niederlage bezogen. Das Gericht wies den Antrag ab, der Abbau verstoße gegen europäisches Umweltrecht. Damit bleibt der vom Land NRW genehmigte "Hauptbetriebsplan" für die Jahre 2018 und 2020 rechtskräftig. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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