EU ändert Urheberrecht

Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Die drei "Organe" der EU, das Parlament, die Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten, haben sich gestern Abend auf einen Kompromiss bei der Reform des Urheberrechts geeinigt. Gegenstand des Konflikts war immer die Frage, wer haftet für Verletzungen dieses Rechts, wenn Nutzer Texte, Fotos und Videos auf den Plattformen von Facebook, Google und Twitter etc. nutzen bzw. teilen, obwohl diese urheberrechtlich geschützt sind. Nun sollen, statt der Nutzer, die Plattformen für eventuelle Schadensersatzansprüchen haften bzw. Sorgen dafür tragen, dass solche Verletzungen nicht begangen werden. Die Konzerne sollten selbst aktiv gegen Rechtsbrüche vorgehen oder sich um Lizenzen bemühen, von denen die Urheber, also Texter, Fotografen, Filmer und Komponisten profitieren sollen.

"Upload-Filter"

Eine technische Möglichkeit ist wohl nicht zum "Muss" im Reformwerk geworden, die sog. "Upload-Filter", die z.B. von YouTube und Facebook zum Einsatz kommen. Diese Filter prüfen automatisch hochgeladene Inhalte auf mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht und sortieren sie aus. Nun müssen der Reform die Mitgliedsstaaten und das Parlament bis Mitte April 2019 noch zustimmen. Danach kommt eine Übergangsphase von bis zu zwei Jahren, bevor die Reform in Kraft tritt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

Kommentare

Beliebte Posts