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Foto © Dr. Ernst Hoplitschek |
...die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen. Das Amt hat zwar keine Einwände gegen das Sammeln aus verschiedenen Diensten wie WhatsApp oder Instagram, aber eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur mit freiwilliger Zustimmung des Nutzers möglich. Bleibt diese aus, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit dem Facebook-Daten verarbeitet werden. Hier geht es zur
Pressemitteilung des Amtes in Bonn. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
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