BGH: VW verursacht "Sachmangel"

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe - s. Foto - hat in einem Beschluss klar gemacht, dass eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ein Sachmangel ist und der Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz habe. Ein VW-Kunde hatte gegen seinen Autohändler geklagt, weil sich nach dem Kauf herausstellte, dass in dem VW-Tiguan eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Der BGH-Entscheid kann für VW ein Destaster werden, haben sich doch mehr als 400.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassteuerung einer Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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