Bäckereien: Auch am Sonntag...

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...dürfen diese Brötchen, Brezeln oder Brote auch an Sonn- und Feiertagen über die üblichen Sperrzeiten auch zum Mitnehmen verkaufen, es sei denn, es handelt sich bei den Einrichtungen um Mischbetriebe, also um Laden plus Cafè. So ein Entscheid des OLG München. Das Gericht ließ aber ausdrücklich eine Revision beim Bundesger ichtshof zu. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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