Ist "Containern" strafbar?

Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Vor einem Gericht in Fürstenfeldbruck stehen heute zwei Studentinnen, denen Diebstahl vorgeworfen wird. Die beiden hatten Lebensmittel, die in einem Container eines Supermarktes gelandet sind, an sich genommen. Die Anklage lautet "Diebstahl in einem besonders schweren Fall", weil die beiden, um sich Zugang zum Container zu verschaffen, ein Vorhängeschloss mit einem Vierkantschlüssel geöffnet hatten. Wenn sie eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro akzeptiert oder gemeinnützige Arbeit bei der Tafel in Fürstenfeldbruck geleistet hätten, so heißt es, wäre das Verfahren eingestellt worden. Die Studentinnen fordern dagegen einen Freispruch, weil, wie sie meinen, dem Supermarkt kein Schaden entstanden sei; schließlich war die Ware ja schon entsorgt worden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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