Gericht: VW muss Diesel-Käufer entschädigen

Das Urteil des OLG Köln vom Freitag (25.01.2019)  ist wohl wegweisend. Das Gericht hat einem Kläger gegen VW Recht gegeben und urteilte "Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden". Der Mann hatte einen gebrauchten Audi A4 mit manipulierter Software gekauft. VW muss dem Käufer den Kaufpreis erstatten. Der Käufer hatte 21.000 Euro für das Auto bezahlt. Abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 4.500 Euro, muss VW jetzt 17.000 Euro dem Käufer erstatten. Theoretisch kann VW jetzt noch Revision gegen das Urteil des OLG Köln beim BGH einlegen. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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