Urteil: Airbnb muss Daten von Vermietern herausrücken

Foto © Dr. Ernst Hoplitschek
Nun hat die Stadt München doch recht bekommen: Das Portal Airbnb muss der Landeshauptstadt Namen und Adressen von Vermietern, die Wohnungen illegal an Touristen vermieten, herausrücken; dies entschied das Bayerische Verwaltungsgericht in München. Airbnb hatte vor dem Urteil behauptet. für sie als Firma mit Sitz in Irland würde nur das irische Gesetz gelten. Die Stadt München erlaubt nicht länger als acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres die Vermietung einer Wohnung. Mit dieser Regelung wolle man verhindern, dass Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen werden. - Das Foto zeigt das Rathaus von München. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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