Bayern: Vorwurf der Vorteilsannahme

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Im Freistaat Bayern wird gegen 300 Bürgermeister und leitende Beamte seitens der Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt, weil sie Geschenke angenommen haben. Jede Annahme, so ein Experte, sei zunächst eine "Vorteilsannahme". Beamte dürfen keine Geschenke entgegennehmen, sofern sie dafür nicht einer Genehmigung ihrer jeweiligen Vorgesetzten vorlegen können. Wie es heißt, wurden und werden oft eine Flasche Wein oder Eintrittskarten für kulturelle Einrichtungen an Beamte verschenkt. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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