Gericht ordnet auch im "Pott" Fahrverbote an

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem gestern getroffenen Urteil angeordnet, dass für ältere Dieselfahrzeuge ein Fahrverbot für halb Essen und in Gelsenkirchens Kurt-Schumacher Straße rechtens sei. Pikant ist: Im Stadtgebiet von Essen soll auch die A 40 ("Ruhrschnellweg") in das Fahrverbot einbezogen werden. Die Landesregierung will gegen das Urteil in die Revision gehen. Geklagt hatte mal wieder die Deutsche Umwelthilfe (DUH). - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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