BGH verhandelt über Mieterschutz für langjährige Mieter

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Nach 37 Jahren in ihrer Wohnung sollen Mieter aus Bochum ausziehen. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wehren sich die Mieter gegen die Kündigung. Bis 2012 hatte das Haus der Stadt gehört, dann wurde es verkauft. Trotz einer Klausel im Kaufvertrag: "Die Mieter haben lebenslanges Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis" - hat der neue Eigentümer gekündigt. Für diesen Fall hat sich die Stadt ein Wiederkaufsrecht vorbehalten. Nun muss der BGH entscheiden. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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