Hambacher Forst: Niederlage für RWE

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Das OVG Münster hat anlässlich einer Klage des BUND NRW in einem Eilverfahren entschieden, dass ein vorläufiger Rodungsstopp zu erfolgen habe. Die Richter in Münster erklärten, dass eine endgültige Entscheidung später erfolgen werde, da die Unterlagen zum Sachverhalt mehrere Kisten umfasse. Überdies seien die Rechtsfragen "sehr komplex". RWE habe überdies plausibel nicht erklären können, dass eine sofortige Rodung vonnöten sei, um die Energieversorgung bundes- und landesweit zu sichern. Experten rechnen damit, dass erst in 2019 eine Entscheidung über die BUND-Klage fallen werde.

Demo verboten

Mittlerweile hat die Polizei Aachen das Verbot einer geplanten Demo am Samstag am Hambacher Forst ausgesprochen. Dagegen haben Vertreter des Demo-Bündnisses Klage erhoben. - Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek


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