EuGH: urteilt wegen Urherberrecht

Im vorliegenden Fall, so berichten es Medien, hätte der Bastei-Lübbe-Verlag gegen einen Mann geklagt, der ein Hörbuch anderen Internetnutzern über eine Tauschbörse zum Download angeboten hatte. Der Inhaber bestreitet dies. Er sagte, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss gehabt hätten. Der Beklagte hatte gehofft, dass die deutsche Rechtssprechung ihm "Schutz" vor einer Klage geben würde, da nach deutschem Recht zum Schutze der Familien keine Auskunft über die Nutzung durch Angehörige gegeben werde. Das LG München hatte den Fall zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg verwiesen. Dieses urteilte nun: Geistiges Eigentum ist durch die Charta der Grundrechte der EU ebenso geschützt wie die Familienrechte. Urheberrechtsansprüche müssten deshalb durchsetzbar sein. - Der Verlag wird nun Schadenersatzansprüche geltend machen. -
Text/Foto © Dr. Ernst Hoplitschek

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