Änderungen bei der Darmkrebsvorsorge

Foto © Ortenau Klinikum
Ab dem 01. Oktober 2018 gilt: Männer haben bereits ab dem 50. Lebensjahr einen Anspruch auf zwei Darmspiegelungen in einem Mindestabstand von 10 Jahren; bisher galt der Anspruch auf ein Darmscreening erst ab dem 55. Lebensjahr. Bei Frauen bleibt es bei dem Anspruch ab dem 55. Lebensjahr. Das Screening hat den Vorteil, dass Vorstufen des Darmkrebses, also Polypen, nicht nur nicht nur erkannt, sondern auch bei der Untersuchung direkt entfernt werden können - s. Grafik. - Weitere Infos zum Thema gibt es hier. - Text: Dr. Ernst Hoplitschek, Foto © Ortenau Klinikum, Wikimedia Commons 

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